Der Streit um urheberrechtlich geschützte Bücher und das Training künstlicher Intelligenz hat in den USA zu einem außergewöhnlichen Vergleich geführt. Das KI-Unternehmen Anthropic zahlt 1,5 Milliarden US-Dollar, nachdem Autoren dem Unternehmen vorgeworfen hatten, Bücher aus illegalen Quellen für den Aufbau seiner Datenbestände verwendet zu haben.
Das zuständige US-Bezirksgericht für den Northern District of California genehmigte den Vergleich am 20. Juli 2026 endgültig. Ausgangspunkt war eine Sammelklage der Autoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson gegen Anthropic, das unter anderem den KI-Assistenten Claude entwickelt.
Millionen Bücher aus Piratenbibliotheken
Im Verfahren wurde bekannt, dass Anthropic Millionen digitaler Bücher aus sogenannten Piratenbibliotheken heruntergeladen hatte. Daneben kaufte das Unternehmen gedruckte Bücher, digitalisierte diese und verwendete Teile der entstandenen Bibliothek für das Training seiner KI-Modelle.
Bereits im Juni 2025 hatte das Gericht eine wichtige Unterscheidung getroffen. Die Verwendung rechtmäßig beschaffter Bücher für das Training der KI wurde in diesem konkreten Verfahren als „Fair Use“ angesehen. Anders bewertete das Gericht jedoch Bücher, die aus illegalen Quellen heruntergeladen und dauerhaft in einer zentralen Bibliothek gespeichert worden waren.
Damit ging es in dem Verfahren nicht nur um die Frage, ob ein urheberrechtlich geschütztes Werk für KI-Training verwendet werden darf. Entscheidend war auch, wie das Unternehmen überhaupt an das Werk gelangt ist.
Rund 3.000 Dollar pro Werk
Der nun genehmigte Vergleich umfasst einen Fonds von 1,5 Milliarden Dollar. Nach Angaben der Authors Guild entspricht dies rechnerisch ungefähr 3.000 Dollar pro erfasstem Werk. Auf der endgültigen Werkliste befinden sich rund 482.000 Titel.
Der Vergleich betrifft Ansprüche wegen der früheren Beschaffung und Vervielfältigung der betroffenen Bücher. Ansprüche aufgrund zukünftigen Verhaltens von Anthropic oder möglicher urheberrechtsverletzender Ausgaben seiner KI-Systeme werden dadurch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Anthropic muss darüber hinaus bestimmte aus den Piratenbibliotheken LibGen und Pirate Library Mirror heruntergeladene Dateien sowie daraus entstandene Kopien vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Kein allgemeines Urteil gegen KI-Training
Für Autoren ist eine Einschränkung besonders wichtig: Der Vergleich bedeutet nicht, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bücher zum KI-Training in den USA grundsätzlich verboten wäre.
Das Gericht hatte im Gegenteil die eigentliche Nutzung rechtmäßig beschaffter Bücher für das Training in diesem Fall als Fair Use eingeordnet. Der milliardenschwere Vergleich betrifft vor allem den Umgang mit den aus Piratenquellen beschafften Werken.
Damit ist die grundsätzliche Frage, unter welchen Bedingungen Autoren und Verlage für die Nutzung ihrer Werke durch KI-Unternehmen vergütet werden müssen, weiterhin nicht abschließend geklärt.
Auch deutsche Gerichte beschäftigen sich mit KI und Urheberrecht
Die Diskussion beschränkt sich längst nicht auf die USA.
In Deutschland sorgte insbesondere das Verfahren der GEMA gegen OpenAI für Aufmerksamkeit. Das Landgericht München I gab der GEMA im November 2025 bei Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen im Wesentlichen recht. Gegenstand waren neun geschützte deutsche Liedtexte, die nach Auffassung des Gerichts in den Sprachmodellen wiedererkennbar gespeichert und auf einfache Anfragen teilweise weitgehend originalgetreu ausgegeben werden konnten. OpenAI hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Ein weiteres wichtiges Verfahren wurde bereits 2024 vor dem Landgericht Hamburg geführt. Der Fotograf Robert Kneschke hatte gegen den Verein LAION geklagt, der Bild-Text-Datensätze erstellt, die auch für das Training generativer KI verwendet werden können. Das Gericht wies die Klage ab und sah die konkrete Nutzung im Rahmen wissenschaftlicher Forschung als durch die gesetzlichen Regeln zum Text- und Data-Mining gedeckt an.
Die Entscheidungen zeigen zugleich, wie unterschiedlich die einzelnen Fälle gelagert sein können. Es kommt unter anderem darauf an, woher die verwendeten Werke stammen, zu welchem Zweck sie verarbeitet werden und ob gesetzliche Ausnahmen greifen.
Die entscheidende Frage bleibt offen
Der Anthropic-Vergleich ist deshalb ein wichtiges Signal für Autoren und Verlage, aber noch keine endgültige Antwort auf die große Frage des KI-Zeitalters.
Urheberrechtlich geschützte Werke verlieren ihren Schutz nicht automatisch dadurch, dass sie für die Entwicklung künstlicher Intelligenz interessant sind. Gleichzeitig unterscheiden Gerichte sehr genau zwischen dem eigentlichen KI-Training, der Beschaffung der Trainingsdaten und der späteren Ausgabe geschützter Inhalte.
Gerade für Autoren wird deshalb entscheidend sein, wie Gerichte und Gesetzgeber künftig festlegen, wann KI-Unternehmen Werke nutzen dürfen und wann dafür eine Zustimmung oder Vergütung erforderlich ist.
Was Autoren daraus mitnehmen können
Für Autoren wird zunehmend entscheidend, nicht nur ob ihre Werke für KI-Systeme genutzt werden, sondern auch woher die verwendeten Dateien stammen und auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden. Die Verfahren in den USA und Deutschland zeigen, dass genau diese Fragen künftig einen wichtigen Teil des Urheberrechts ausmachen werden.